Unabhängigkeit als Garant für den Erfolg Ihrer Stiftung

Die DVS ist im Gegensatz zu manch anderen Treuhandgesellschaften keinem Geldinstitut verpflichtet. Wir begleiten unsere Kunden über Jahre hinweg und stehen nicht unter dem Zwang hauseigene Produkte verkaufen zu müssen. Wir sehen unsere Aufgabe vielmehr darin, auf der Basis unserer langjährigen Erfahrung die besten Finanzprodukte am Markt und das geeignetste Finanzinstitut für die von uns verwalteten Stiftungen herauszusuchen.

Anlagepolitik der ruhigen Hand

Im Rahmen unserer Zusammenarbeit mit ausgesuchten Geldinstituten stellen wir sicher: die Substanzerhaltung des Stiftungsvermögens, die Erwirtschaftung von Erträgen zur Erfüllung der Stiftungszwecke, die Erfüllung der Abgabenordnung zur Mittelverwendung. Darüber hinaus achten wir bei unseren Anlageentscheidungen auf die ethische Vertretbarkeit von Finanzprodukten.

Stiftungscontrolling

Gemäß des Selbstverständnisses der DVS unterliegt der treuhänderische Umgang mit Stiftungsgeldern einer besonderen Sorgfaltspflicht. Um ein Höchstmaß an Kontrolle sicherzustellen, wird jede von der DVS verwaltete Stiftung durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kontrolliert.

Aufsicht durch das Finanzamt

Alle gemeinnützigen Stiftungen und somit auch die unselbstständige Stiftung unterliegen darüber hinaus der Aufsicht des Finanzamtes.