Der Weg zur Stiftung

Bevor es zur Errichtung einer Stiftung kommen kann, sind einige Vorarbeiten zu leisten und verschiedene gesetzliche Kriterien zu beachten.

Im Vordergrund steht die Ermittlung des Stifterwillens, wenn noch keine konkreten Vorstellungen bestehen sollten. Es muss dann herausgefunden werden, in welchen gemeinnützigen Bereichen der Stifter sich engagieren möchte. Nicht selten führen verschiedene Motive zur Ausgestaltung einer konkreten Stiftung.

Motiv

Als Motive für die Gründung einer Stiftung sind insbesondere zu nennen: gesellschaftliches Engagement und Verantwortungsbewusstsein den nachfolgenden Generationen gegenüber, Wahrnehmung von Aufgaben aufgrund persönlicher Betroffenheit, wie z.B. Krankheit oder Gebrechen, Ehrung oder Erhaltung des Lebenswerks eines Verstorbenen, u. U. auch im Unternehmensbereich, Vermeidung von Erbstreitigkeiten, Fehlen (geeigneter) natürlicher Erben.

Stiftungszweck

Der Stiftungszweck ist das Herzstück der Stiftung und legt den Charakter der Stiftung dauerhaft fest. Der Stifter kann den von ihm verfolgten Stiftungszweck grundsätzlich inhaltlich frei wählen. Gefördert werden können z.B. Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur, Sport und Brauchtum, der Umweltschutz, die Völkerverständigung, die Altenpflege oder die Unterstützung der Armen.

„Foundation Mission“

Oberstes Prinzip der künftigen Stiftungstätigkeit ist immer der Stifterwille. Das Bundesverfassungsgericht hat die Bedeutung des Stifterwillens wie folgt umschrieben:

„Das eigentümliche einer Stiftung ist, dass der Stifterwille für die Stiftung dauernd konstitutiv bleibt. Charakter und Zweck der Stiftung liegen mit diesem Anfang in die Zukunft hinein und für die Dauer der Existenz der Stiftung fest“

Der Weg zur Stiftung als PDF zum Download

Icon
Stiftungen heute