Steuervorteile

Stiftungen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen und somit einen entscheidenden Beitrag zum Gemeinwohl leisten, kommen in den Genuss erheblicher Steuervergünstigungen.

Sie sind von der Erb- bzw. Schenkungssteuer sowie der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit. Dem Stifter werden – mit einer Reihe steuerrechtlicher Einschränkungen – für jeden dem Gemeinwohl gewidmeten Euro bis zu 50 Cent zu teil. Darüber hinaus kann bis zu einem Drittel der jährlichen Erträge für den angemessenen Lebensunterhalt des Stifters sowie seiner nächsten Angehörigen verwendet werden, ohne dabei die steuerlichen Vorteile zu verlieren.

Sämtliche Steuervorteile werden bei den selbstständigen wie auch bei den unselbstständigen Stiftungen im gleichen Umfang gewährt. Die Familienstiftung, welche ein probates Mittel für die Sicherung von Familienvermögen darstellen kann, kommt hingegen nicht in den Genuss der steuerlichen Vergünstigungen, da sie keine gemeinnützigen Zwecke verfolgt.

Der Weg zur Stiftung als PDF zum Download

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