Die selbständige Stiftung

Die selbstständige Stiftung ist eine mitgliederlose Organisation, die bestimmte durch das Stiftungsgeschäft festgelegte Zwecke mit Hilfe eines ihr dauerhaft gewidmeten Vermögens verfolgt.

Die Stiftung ist von natürlichen und juristischen Personen losgelöst und damit potentiell unsterblich. Als verselbstständigte Vermögensmasse gehört sich die Stiftung gewissermaßen selbst . Durch die Satzung kann aber schon bei der Gründung – und dann auf Dauer rechtlich verbindlich – ein Organ eingerichtet werden, das praktisch (und rechtlich und abgesichert) wie eine Mitgliederversammlung diejenigen zusammenfasst, die sich für die gemeinnützige Tätigkeit besonders engagieren. Diesem Organ können wesentliche Grundlagenentscheidungen zugewiesen werden, etwa Satzungs-Änderungen, Kontrolle, Entscheidung über die Wirtschaftsführung. Solch ein Organ muss genügend präzise bestimmt sein. Bei einer SDL kann dafür die MDV vorgesehen werden. Die Stiftung handelt im Rechtsverkehr durch ihren Vorstand. Die Konstituierung von weiteren Organen ist möglich und anzuraten (Kontrolle des Vorstandes) aber nicht zwingend. Die Stiftung ist durch drei konstitutive Elemente gekennzeichnet: Stiftungszweck, Stiftungsvermögen, Stiftungsorganisation.

Die Stiftung unterliegt der staatlichen Aufsicht durch die Stiftungsaufsichtsbehörde Ferner unterliegt die Stiftung der Aufsicht durch das Finanzamt.

Der Weg zur Stiftung als PDF zum Download

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