Die Satzung
Die Satzung ist die Grundordnung d.h. die Verfassung einer Stiftung. Sie ist neben dem Stiftungsgeschäft die wichtigste Quelle für die Ermittlung des Stifterwillens, der von den Stiftungsorganen, aber auch von der staatlichen Stiftungsaufsicht (bei rechtsfähigen Stiftungen) zu beachten ist. Die Satzung muss Folgendes regeln:
a. Namen,
b. Rechtsform,
c. Sitz,
d. Zweck,
e. Destinatäre,
f. Bestand des Vermögens,
g. Verwendung der Erträge,
h. Organe und ihre Zusammensetzung,
i. Regelungen über Satzungs-Änderungen,
j. Vermögensverwendung bei Auflösung oder Aufhebung der Stiftung.
Die in der Satzung festgelegten Regelungen bestimmen in hohem Maße Ziel, Art und Umfang des künftigen Stiftungshandelns. Mit der Satzung werden die Weichen für ein effizientes Stiftungsmanagement gelegt.